Gasversorger droht Rückerstattung von zusätzlichen Einnahmen
Kategorie: Gas
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute über eine mögliche Rückzahlung der Gasversorger im Rahmen einer bereits 2004 als unwirksam beurteilten Gaspreisanpassungsklausel. Hintergrund ist der Umstand, dass eine widerspruchslose Hinnahme nicht als Einverständnis gewertet werden kann.
Einigen Gasversorgern könnte am heutigen Mittwoch eine erheblich Rückzahlung drohen. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden heute zwei Verfahren behandelt, in denen den Gasversorger die Rückerstattung von Beträgen droht, die im Rahmen einer bereits 2004 als unwirksam beurteilten Gaspreisanpassungsklausel eingenommen wurden. In dem ersten Verfahren hatte ein Kunde nach einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter geklagt und in der ersten Instanz recht bekommen. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass eine widerspruchslose Hinnahme nicht als Einverständnis gewertet werden kann.
Im zweiten Verfahren hatte in diesem Zusammenhang ein Versorger geklagt. Dort hatte sich ein Großunternehmen nach einem schriftlich Widerspruch geweigert die geforderten Erhöhungen zu zahlen. Da auch er sich durchsetzen konnte, muss heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine endgültige Entscheidung treffen.
Bild: Pen and paper von notfrancois, bearbeitet von Tarifo.de -CC-BY.
Einigen Gasversorgern könnte am heutigen Mittwoch eine erheblich Rückzahlung drohen. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden heute zwei Verfahren behandelt, in denen den Gasversorger die Rückerstattung von Beträgen droht, die im Rahmen einer bereits 2004 als unwirksam beurteilten Gaspreisanpassungsklausel eingenommen wurden. In dem ersten Verfahren hatte ein Kunde nach einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter geklagt und in der ersten Instanz recht bekommen. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass eine widerspruchslose Hinnahme nicht als Einverständnis gewertet werden kann.
Im zweiten Verfahren hatte in diesem Zusammenhang ein Versorger geklagt. Dort hatte sich ein Großunternehmen nach einem schriftlich Widerspruch geweigert die geforderten Erhöhungen zu zahlen. Da auch er sich durchsetzen konnte, muss heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine endgültige Entscheidung treffen.
Bild: Pen and paper von notfrancois, bearbeitet von Tarifo.de -CC-BY.
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