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Gaspreis: Zu hohe Preise scheinen Gaskunden der EWE kalt zu lassen

Kategorie: Gas

Da urteilt ein Gericht dass Gaskunden zu viel gezahlt haben und der Versorger Geld zurückzahlen muss, doch viele Verbraucher scheinen die Rückzahlung nicht zu wollen. Der Bundesgerichtshof hatte den Gasversorger EWE gerügt, der seinen Kunden zu viel berechnet hatte, und diesen deshalb zu einer Rückzahlung von rund 200 Euro angewiesen. Zum Jahresende läuft die Frist der Rückzahlung ab. Wie es aussieht werden sie über 200.000 Gaskunden verstreichen lassen. Gaspreis: Zu hohe Preise scheinen Gaskunden der EWE kalt zu lassen

Gaspreiserhöhung des Energieversorgers für unwirksam erklärt

Bereits im Jahr 2007 hatten die Richter des Bundesgerichtshofs ihr Urteil gesprochen: Eine Gaspreiserhöhung der EWE ist damals für unwirksam erklärt worden. Kunden des Gasversorgers, der in der Region um Oldenburg und Ostfriesland beheimatet ist, hatten gegen höhere Preise geklagt. Eine Bürgerinitiative aus Oldenburg, die sich wegen zu hoher Gaspreise gegründet hatte, empfahl den Kunden das Rückzahlungsangebot der EWE anzunehmen. Warum sich bis Mitte Dezember dennoch rund 40 Prozent der EWE-Kunden nicht für das Angebot des Gaslieferanten entschieden haben ist umstritten. Das Unternehmen selbst wollte sich hierzu nicht äußern. Die EWE ist neben ihrem Heimatgebiet auch an den Flüssen Elbe und Weser sowie in Brandenburg als Gasversorger aktiv. In ihrem Stammland entschieden sich mehr Kunden dafür das Angebot anzunehmen als in anderen Regionen. Einige Gaskunden spekulieren wohl darauf, dass sie vor Gericht eine noch höhere Rückzahlung erwirken können. Auch dass die Annahme der Rückzahlung an die Akzeptanz von neuen Geschäftsbedienungen geknüpft ist dürfte einige Verbraucher verunsichern. Vielleicht lassen zu hohe Gaspreise einige Verbraucher auch kalt. Generell sollten sich Gaskunden keine hohen Gaspreiserhöhungen ihrer Versorger gefallen lassen. Ein Gaspreisvergleich im Internet hilft einen günstigen Versorger zu finden. Bild: Can haz gas! von Stilgherrian, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.