Bereits im Jahr 2010 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Stadtwerke Essen ihre Preise unzulässig erhöht hatten. Für Kunden des Energieversorgers bedeutet dies aber bisher nicht, dass sie deswegen einen Ausgleich für ihre in der Vergangenheit zu hohe Gasrechnung bekommen hätten. Der Essener Gasanbieter wehrt sich weiterhin gegen Entschädigungszahlungen aufgrund seiner Preispolitik. Ein weiterer Gerichtsentscheid ist für den 22. Dezember angekündigt.
Münster zahlt seine Kunden aus - Essen wehrt sich weiter
Der Streit darüber, ob sogenannte Preisanpassungsklauseln der Gasversorger, die in der Regel automatisch zu steigenden Gaspreisen führen, rechtens sind, ging durch sämtliche deutsche Instanzen: Zunächst gab das Landgericht den Verbrauchern recht. Ein Urteil des Oberlandgerichts, dass die Versorger im Recht sah, wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder aufgehoben. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Preisanpassungsklausel kundenfeindlich ausgelegt werden kann. Dies könne zu einer beliebigen Preisgestaltung der Gasversorger führen.
Nach dem Urteil des BGH reagierten einige Gaslieferanten kundenfreundlich: So zahlten beispielsweise die Stadtwerke Münster ihren Kunden eine Entschädigungszahlung in Höhe von 500 Euro. Andere Energieversorger stellen sich seither quer, und nicht nur das: Die Stadtwerke Essen informierten ihre Kunden zunächst nicht über das Gerichts-Urteil. Danach boten sie ihren Kunden neue Verträge an. Mit den neuen Verträgen einher ging eine Drohung, welche der Energieversorger Anfang 2010 auch in die Tat umsetzte. Über 7.500 Kunden wurde gekündigt, da sie die neuen Verträge nicht unterschreiben wollten. Grund für das dreiste Vorgehen der Stadtwerke: Der Energieversorger ging davon aus, dass die Mehrzahl der Verbraucher vor einem Anbieterwechsel zurückschreckt - egal was man ihnen vorsetzt. Die Einschätzung schien (bisher) aufzugehen. Verbraucherschützer empfehlen allen Verbrauchern daher, sich einen kundenfreundlichen und preiswerten Anbieter zu suchen. Angst vor einem Gasanbieterwechsel sollte keine bestehen, zumal die Anzahl von Gasversorgern auf dem deutschen Markt stetig wächst.
Bild: Gas von ☺ Lee J Haywood, CC-BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
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