Nur 20 Prozent der Bundesbürger verzichten auf Haftpflichtversicherung
Kategorie: Finanzen
Nach einer aktuell von der Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführten Befragung zum Thema Haftpflichtversicherungen verfügen vier Fünftel aller Befragten über eine solche Police.
Studie der Gothaer über Haftpflichtversicherung
Von der Gothaer Versicherung in Auftrag gegeben, zeigt das Ergebnis der Befragung von über 1.000 Privatpersonen im gesamten Bundesgebiet ab einem Alter von 14 Jahren deutlich die Relevanz, die die meisten Bürger dieser freiwilligen Versicherung zumessen. Gut 80 Prozent aller Umfrageteilnehmer haben eine private Haftpflichtpolice abgeschlossen, über die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt werden. Auch Verbraucherschützer und Versicherungsexperten halten eine Haftpflicht für besonders wichtig. Schnell können durch Unachtsamkeiten Schäden in sechsstelliger Euro-Höhe entstehen, und als Standarddeckung sollte in Expertenaugen sogar eine Summe von mindestens drei Millionen Euro vertraglich vereinbart werden. Doch auch, wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, sollte diese regelmäßig auf ihre Aktualität überprüfen. Durch veraltete Verträge kann der Versicherungsnehmer möglicherweise unwissend unterversichert sein. Zudem ist es durchaus möglich, mit einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft einen günstigeren Beitrag bei gleicher Leistung zu erhalten. Ein Privathaftpflichtversicherungsrechner hilft den Versicherten, schnell und übersichtlich zu ersehen, ob ihre Police noch den laufenden Gegebenheiten entspricht oder eine Änderung ratsam ist, um im Schadenfall weiterhin die volle Deckung zu erhalten. Auch, wer zu den 20 Prozent all derjenigen zählt, die bislang noch ohne Haftpflicht ihren Alltag bestreiten, sollte Haftpflichtversicherungen vergleichen und sich zum eigenen Wohl für einen Abschluss entscheiden.
Haftpflichtversicherung kann auch fremde Schäden decken
Entsteht ein Schaden durch jemanden, der unversichert und nicht in der Lage ist, aus eigener Tasche für die Folgekosten aufzukommen, springt die so genannte Forderungsausfalldeckung der Haftpflicht des Geschädigten ein – wurde diese vertraglich vereinbart. Ein weiterer Grund, sich noch einmal seine Police genau vorzunehmen.