Neue Wohnungen beziehen dank Mietbürgschaften
Kategorie: Finanzen
Ist einem Mieter zum Zeitpunkt des Umzugs in eine neue Wohnung nicht möglich, selbst für die erforderliche Mietkaution aufzukommen, kann eine Mietbürgschaft durch eine Bank oder Versicherung vorgenommen werden. Finanztest hat die Angebote miteinander verglichen.
Mietbürgschaften von Banken und Versicherungen
Wer Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist in Deutschland, der muss in der Regel bei Einzug in die neuen vier Wände dem Eigentümer eine Mietkaution zahlen. Wem dies aus persönlichen Gegebenheiten zu dem erforderlichen Zeitpunkt nicht möglich ist, der muss trotzdem nicht auf das neue Domizil verzichten. Bei einer Bank oder Versicherung kann für eine Summe zwischen 70 und 100 Euro pro Jahr eine Mietbürgschaft abgeschlossen werden. Hier wird der Mieter davon entbunden, die Kaution selbst zu zahlen. Vielmehr bezahlt er die Bank oder Versicherung dafür, dass diese bei seinem neuen Vermieter für ihn bürgen. Experten von Finanztest haben insgesamt mehr als 65 aktuelle Angebote von Mietbürgschaften überprüft und raten Betroffenen, einen solchen Vertragsschluss als reine Zwischenlösung anzusehen und sich für eine Option zu entscheiden, bei der die Bürgschaft jederzeit gegen die Zahlung der Kaution ausgetauscht werden darf. Zum Großteil lagen die geforderten Gebühren der untersuchten Versicherungen über denen der Bankhäuser. Allerdings kann der Mieter sein Geld in diesen Fällen später nicht mehr zurückfordern. Normalerweise fällt eine Summe von drei kalten Monatsmieten als geforderte Kaution an. Sollte eine Mietbürgschaft in Anspruch genommen werden müssen, überprüfen Bank bzw. Versicherung vor dem Abschluss des entsprechenden Vertrages die Bonität des Mieters.
Auch Vermieter profitieren von Mietbürgschaften
Eine Bankbürgschaft hilft sowohl der Vermieter-, als auch der Mieterseite. Während Letzterem ermöglicht wird, zum Wunschtermin die neuen vier Wände zu beziehen, kann der Vermieter sicher sein, dass eventuelle Ansprüche gegen den Mieter zum Zeitpunkt des Auszugs vom Bürgen gedeckt werden.