Unisextarife gelten nur für Neuverträge
Kategorie: Finanzen
Bis Dezember 2012 haben Versicherungsanbieter europaweit noch Zeit, ihre derzeitigen Vertragsgestaltungen gemäß des Unisex-Urteils des EUGH zu ändern. Die Überlegung, auch Altverträge geschlechtereinheitlich zu gestalten, scheint allerdings vorerst vom Tisch.
Bild: all different, all equal von eisenbahner, CC-BY – bearbeitet von Tarifo.
Neuverträge müssen geschlechtergleich sein
Das so genannte Unisex-Urteil wurde bereits zu Beginn 2011 vom EUGH gesprochen, ab Dezember 2012 dürfen aufgrund dessen keine geschlechterspezifisch unterschiedlich gestalteten Versicherungsangebote mehr offeriert werden. Die Erwägungen, auch bereits laufende Verträge entsprechend zu ändern, wurden nun allerdings wohl ad acta gelegt: In einem Gutachten wurde die Verfassungswidrigkeit der Anwendung des Urteils auf Altverträge festgestellt. Brancheninsider haben die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Urteils auf bereits laufende Versicherungen von Beginn an angezweifelt, nun wurde die Befürchtung verfassungsrechtlich bestätigt. Als Grund wird ein unverhältnismäßiger und daher ungerechtfertigter Eingriff in die Vertrags- und Handlungsfreiheit sowie die Eigentumsgarantie angegeben. Dennoch: Hinsichtlich der Höhe der an Männer und Frauen ausgezahlten Betriebsrente geht die Diskussion um rückwirkende Angleichung weiter. Denn in den Augen zahlreicher Experten, bedeute die finanzielle Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen nach dem im Juni 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine unverhältnismäßige und daher rechtswidrige Geschlechterdiskriminierung. In ihren Augen sollen die weiblichen Angestellten die Differenz zum Betrag gleichpositionierter Männer auch für vergangene Jahre fordern können sollen. Trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit der Anwendung des Unisex-Urteils auf Altverträge, geht die Diskussion also in eine neue Runde.Unisextarife gelten ab Dezember
Vor allem bei privaten Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen müssen Anbieter ihre Vertragsgestaltungen deutlich ändern. Bis zum 21. Dezember 2012 haben sie noch Zeit dafür.Bild: all different, all equal von eisenbahner, CC-BY – bearbeitet von Tarifo.
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