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Ein Jahr für Versicherungen zur Umstellung auf Unisextarife

Kategorie: Finanzen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes fiel bereits Ende März 2011, ab dem ersten Januar nun treten die Auswirkungen des so genannten Unisex-Urteils in Kraft. Die künftige Gleichberechtigung beider Geschlechter zieht Änderungen bei Versicherungsverträgen nach sich.

Beitragsänderungen bei neu abgeschlossenen Versicherungen

Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Versicherungsbeiträge nicht mehr anhand des Geschlechtes bemessen werden. Die zu entrichtende Höhe kann sich weiterhin aufgrund anderer Gegebenheiten unterscheiden und von Versicherer zu Versicherer variieren -  doch Männern und Frauen müssen in Zukunft identische Preisgestaltungen offeriert werden. Die letzten Details zur Umsetzung sind abgesegnet, und die bundesweiten Versicherungsunternehmen haben ein knappes Jahr Zeit, diese umzusetzen. Betroffen sind in erster Linie Kfz-Policen sowie Kranken-, Lebens- sowie auch Rentenversicherungsverträge. Allerdings erfolgt gleich ein Aber: Die neue Regelung gilt ausschließlich für Neuabschlüsse. All diejenigen, die bereits eine entsprechende Versicherung ihr Eigen nennen, zahlen weiterhin die in ihrem jeweiligen Vertrag festgelegte Summe. Dafür ändert sich bei allen künftigen Verträgen durchaus Einiges: Nach objektiven Berechnungen, werden die Beitragszahlungen für Männer mit einer privaten Krankenversicherung um bis zu ein Drittel ansteigen, bei der privaten Rente soll der finanzielle Mehraufwand rund fünf Prozent betragen. Frauen müssen vor allem bei der Risikolebensversicherung um ca. 30 Prozent tiefer in die Tasche greifen als bisher, und in der Kfz-Versicherung sollen zahlreiche Neuerungen beide Geschlechter gleichermaßen betreffen. Wer also nicht noch in 2011 seine Unterschrift unter einen derartigen Vertrag setzt, der sollte ab Januar besonders genau hinsehen, was er unterschreibt.

Auch Unisextarife erlauben Ausnahmen

Trotz der allgemeinen Gültigkeit der Unisextarife, werden Ausnahmeregelungen zugelassen: dann nämlich, handelt es sich um geschlechterspezifische Krankheiten wie Prostata- oder Brustkrebs, deren ärztliche Behandlung und Folgekosten von der Krankenversicherung gedeckt werden sollen.



Bild: You 'plus' Me 'equals' Us von ssoosay, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.