Teldafax: Verbraucherzentrale NRW regt kartellrechtliche Maßnahmen wegen Irreführung von Teldafax-Kunden an
Kategorie: Gas
Die Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) gerät aufgrund möglicher Irreführung von Teldafax-Kunden unter Druck. Diese Ansicht vertritt zumindest die Verbraucherzentrale NRW, die deshalb kartellrechtliche Maßnahmen beim Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen angeregt hat.
Für manche Teldafax-Kunden scheint die endlose Odyssee bei der Suche nach einem seriösen Stromanbieter nicht enden zu wollen. So hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt kartellrechtliche Maßnahmen beim Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen angeregt, um das Vorgehen der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) genau zu untersuchen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hätte das Energieunternehmen die Teldafax-Kunden durch den Umstand in die Irre geführt, dass man der Information zur Grundversorgung gleich einen Vertrag über die Grund- und Ersatzversorgung der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) beigefügt hat.
Dabei greift nach der Kündigung der Lieferantenrahmenverträge bei Teldafax-Kunden die automatische Grundversorgung für einen Zeitraum von drei Monaten, in denen die Verbraucher die Möglichkeit besitzen sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Die Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) hätte nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW durch das Beifügen des Vertrages den Eindruck erweckt, dass man diesen unterschreiben müsste, um weiterhin mit Strom beliefert zu werden. Zudem habe es man von Seiten des Unternehmens versäumt den Kunden mitzuteilen, wann die Ersatzversorgung endet, wozu man laut Paragraph 3 der Strom- bzw. Gas-Grundversorgungsverordnung jedoch verpflichtet ist.
Bild: Gasometers, Oval von victoriapeckham, bearbeitet von Tarifo.de – CC-BY 2.0.
Für manche Teldafax-Kunden scheint die endlose Odyssee bei der Suche nach einem seriösen Stromanbieter nicht enden zu wollen. So hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt kartellrechtliche Maßnahmen beim Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen angeregt, um das Vorgehen der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) genau zu untersuchen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hätte das Energieunternehmen die Teldafax-Kunden durch den Umstand in die Irre geführt, dass man der Information zur Grundversorgung gleich einen Vertrag über die Grund- und Ersatzversorgung der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) beigefügt hat.
Teldafax: Verbraucherzentrale NRW regt kartellrechtliche Maßnahmen wegen Irreführung von Teldafax-Kunden
Dabei greift nach der Kündigung der Lieferantenrahmenverträge bei Teldafax-Kunden die automatische Grundversorgung für einen Zeitraum von drei Monaten, in denen die Verbraucher die Möglichkeit besitzen sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Die Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) hätte nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW durch das Beifügen des Vertrages den Eindruck erweckt, dass man diesen unterschreiben müsste, um weiterhin mit Strom beliefert zu werden. Zudem habe es man von Seiten des Unternehmens versäumt den Kunden mitzuteilen, wann die Ersatzversorgung endet, wozu man laut Paragraph 3 der Strom- bzw. Gas-Grundversorgungsverordnung jedoch verpflichtet ist.
Bild: Gasometers, Oval von victoriapeckham, bearbeitet von Tarifo.de – CC-BY 2.0.
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