Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

TelDaFax Insolvenz: Kunden in der Ersatzversorgung!

Kategorie: Gas

Die Insolvenz von TelDaFax sorgt weiterhin für Unruhen bei den Verbrauchern. Doch neben diesem Gasanbieter, sollten die Kunden aufmerksam die Vorgänge gerade im Bezug auf den unfreiwilligen Wechsel in die Ersatzversorgung beobachten. Verbraucherschützer monieren beispielsweise ein aktuelles Vorgehen der EnviaM. In dessen Folge müssten die betreffenden Verbraucher bei einem Gasanbieterwechsel eine Kündigungsfrist beachten. Das muss man sich aber nicht bieten lassen. Viele Kunden von dem unter Insolvenzverwaltung stehenden Gasanbieter TelDaFax sind aufgrund ausbleibender Belieferung mit Gas in die Versorgung durch den ortsansässigen Grundversorger aufgenommen worden. So auch viele ehemalige TelDaFax-Kunden im Einzugsgebiet der EnviaM. Wie es nun heißt, werden viele dieser Verbraucher mit einem Schreiben als Neukunden der EnviaM begrüßt. Auf den ersten Blick ein normaler Vorgang. Allerdings gibt es einen bedeutenden Unterschied zwischen der in diesen Fällen zutreffenden Ersatzversorgung und der mit dem angeführten Schreiben kommunizierten Grundversorgung; nämlich die Kündigungsfrist.

In Ersatzversorgung Gasanbieter kurzfristig wechseln

In der Folge müssten die „Neukunden“ der EnviaM, die einen anderen Gasversorger ihrer Wahl gefunden haben, eine Kündigungsfrist beachten. Bei der Ersatzversorgung ist allerdings der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter innerhalb von drei Monaten fristlos möglich. Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht des Energieversorgers und nicht, wie enviaM den Verbraucherschützern zufolge suggeriert, um eine vertragliche Verpflichtung. Wechselwillige TelDaFax-Kunden können sich also problemlos einen neuen Lieferenten für Gas suchen und innerhalb der ersten drei Monate der Ersatzversorgung kurzfristig wechseln. Sollte sich enviaM auf die Kündigungsfrist für ihre neuen „TelDaFax-Kunden“ berufen, dürfte ein Hinweis auf die Ersatzversorgung genügen – verbunden mit Hinweis, dass eine Grundversorgung „wohl versehentlich“ angenommen wurde. Bild: Gasometers, Oval von victoriapeckham, bearbeitet von Tarifo.de – CC-BY 2.0.