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Im Ausland überwintern – welche Versicherung zahlt im Krankheitsfall?

Kategorie: Finanzen

Wer es sich leisten kann – finanziell und arbeitsplatztechnisch – und wen es in die Sonne zieht, der mag erwägen, Deutschland für die Wintermonate den Rücken zu kehren und sich zwischen Oktober und April in sonnige und wärmere Gefilde zu begeben.

Im Ausland ueberwintern - was zahlt die Versicherung im Krankheitsfall?

Möglichen Krankheitsfall vorher absprechen

Doch wer plant, lange Zeit im Ausland zu verbringen, der sollte auch über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, denn jederzeit können auch hier Sachschäden oder ein Krankheitsfall eintreten. Vor allem Krankenkassen gewähren im Ausland nicht unbedingt den identischen Schutzumfang – wenn überhaupt. So laufen insbesondere Rentner Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu verlieren, wenn sie trotz eines dauerhaften Auslandsaufenthaltes noch immer Deutschland als ersten Wohnsitz angeben und ihre gesetzliche Krankenkasse für eine medizinisch notwendige Versorgung in Anspruch nehmen wollen. So mag es sein, dass der Rentner-Status im ausgesuchten Wohnort nicht einschlägig ist und Zuzahlungsbefreiungen nicht gewährt werden. Umgangen werden kann dies, indem im Vorfeld mit der Krankenkasse die Situation geklärt und gegebenenfalls ein entsprechendes Formular unterschrieben wird, mittels dessen eine Anerkennung stattfindet. Und wer lieber schweigend geringe Beträge für Arztbesuche oder Tabletten aus eigener Tasche zahlt, wird spätestens im Falle des Eintritts zum Pflegefall Probleme mit seiner Versicherung in Deutschland bekommen. Selbst innerhalb der Europäischen Union differieren die Leistungen und Erstattungen stark. Eine so genannte Europäische Versicherungskarte kann für kurzfristige Auslandsaufenthalte nützlich sein. Doch wer dauerhaft in einem anderen Land seine Zelte aufschlägt oder eine Reise gen Übersee antritt, sollte zuvor eine mögliche Kostenübernahme der Krankenkasse klären und sich notfalls vor Ort eine Versicherung suchen. Kehrt er nach Deutschland zurück, ist eine Wiederaufnahme in die alte Versicherung im Regelfall problemlos möglich.

Privat Versicherte im Ausland

Nicht nur Kassenpatienten, auch privat Versicherte genießen nicht automatisch weltweiten Schutz. So bleibt der Leistungsumfang zwar in Mitgliedsstaaten der EU im Regelfall erhalten, doch aufgrund variierender Tarife ist es dennoch möglich, dass der Versicherungskonzern eine Zuzahlung vom Patienten verlangt.



Bild: Sunset von joelesler, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.