Neues Jahr, neue Versicherung? Dann nicht bis Januar warten
Kategorie: Finanzen
Ein Jahr kann zwar schnell vergehen, ist aber doch lang genug, als dass sich ökonomische Gesichtspunkte verändern können. Ein grundsätzlicher Check der bestehenden Policen und neuer Abschlüsse ist insofern eine gute Beschäftigung für einen kalten Novembertag.
Alte Versicherung noch vor Januar überprüfen
Ob gesetzliche Reformen auf dem Versicherungssektor, Änderungen innerhalb des Versicherungsunternehmens oder eine neue Situation im privaten Lebensbereich: Einmal auf lange Zeit abgeschlossene Versicherungen sollten regelmäßig überprüft werden, ob sie noch immer die bestmögliche Vorsorge und Deckung für den Versicherungsnehmer gewährleisten. Der Jahreswechsel eignet sich ideal, um einmal seine Unterlagen durchzugehen. Nicht nur die gesetzliche Frist zur erlaubten Kündigung des bestehenden Kfz-Versicherungsvertrages endet am 30. November, auch ein Vergleich anderer Policen lohnt. Nicht nur wegen der unterschiedlichen Angebote auf dem Markt, sondern auch, weil grundsätzlich zu Beginn eines Jahres oftmals auch Bedingungen für bestimmte Policen geändert werden. So können sich beispielsweise bereits seit einigen Monaten alle Angestellten in Deutschland mit einem Mindestjahreseinkommen von knapp 50.000 Euro netto für eine private statt einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Ein Blick auf die Beitragsrechnung und bevorstehende Änderungen, die Höhe der Zuzahlungen und die regelmäßigen Beiträge kann in den Folgemonaten durchaus Geld sparen helfen. Auch die Altersvorsorge kann neu überdacht werden, von einer klassischen Lebensversicherung über die staatlich geförderte Riesterrente bis zu Anlagen in Bundesschatzbriefe oder Investmentfonds stehen dem Verbraucher unzählige Optionen zur Auswahl. Doch all diese Produkte basieren auf Voraussetzungen, die für eine gewinnbringende Rendite vom Kunden erfüllt werden müssen. Vor allem, was eine eventuelle vorzeitige Auszahlung des bereits angelegten Betrages betrifft, kann sich in vielen Fällen eine zunächst attraktiv scheinende Police im Nachhinein als unrentabel erweisen. Und bei der Riester-Rente ist der 31.12.2011 wahrlich ein Stichtag, den niemand verstreichen lassen sollte, der seine Zulage für das Jahr 2009 noch nicht beantragt hat. Und nur ein Neuabschluss in diesem Jahr garantiert die Auszahlung der Summe noch mit Abschluss des 59. Lebensjahres – wer bis 2012 wartet, der muss auch auf seine Rente länger warten. Denn diese erhält der Begünstigte dann erst mit seinem 61. Geburtstag.
Neues Jahr bring Änderungen bei Kfz-Policen und Riester-Rente
Auch im Bereich Der Kfz-Versicherungen gibt es viele Neuregelungen, von denen gerade Vielfahrer und Fahranfänger profitieren können. Doch auch auf sonstige Policen sollte ein Blick geworfen werden, ebenso wie auf mögliche Änderungen im Steuerrecht oder weitere mögliche staatliche oder versicherungsinterne Reformen.
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