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Zu wenig Information seitens Banken und Versicherungen

Kategorie: Finanzen

Dass ab dem 1. Januar 2012 gesetzliche Änderungen zur privaten Altersvorsorge in Kraft treten werden, ist nur denjenigen bekannt, die sich eigenständig um diese Information bemüht haben. Denn Banken und Versicherungen sind nicht ihrer Beratungspflicht nachgekommen, ihre Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

Zu wenig Information seitens Banken und Versicherungen

Zweifel aufgrund unzureichender Information

Eine gemeinschaftlich vorgenommene Studie der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschungskonzerns Toluna ergab in ihrer Auswertung, dass von 1000 befragten Bundesbürgern mehr als 80 Prozent von ihrem Finanzinstitut nicht über die kommenden gesetzlichen Änderungen bei der privaten Altersvorsorge unterrichtet wurden. Und mehr als zwei Dritteln ist bis zum Erhalt des Fragebogens ebenfalls unbekannt gewesen, dass auch der garantierte Zinssatz bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen nach unten berichtigt werden wird. Nun, da das Wissen um die Anpassungen der Gesetzes- an die Wirtschaftslage vorliegt, sind die entsprechenden Reaktionen dennoch verhalten. Mit Sorge betrachten die meisten Anleger vor allem ihre späteren Rentenauszahlungen, deren Betrag sie durch die neuen Regelungen schwinden sehen. Wer allerdings noch bis zum Ende des Jahres 2011 eine solche Police abschließt, der erhält diese noch zu den derzeitigen Konditionen. Allerdings ist die Unsicherheit der Bundesbürger groß – denn aufgrund der ausbleibenden Beratung seitens der Banken und Versicherungen weiß ein Großteil nicht, wie er sich am Besten verhalten sollte hinsichtlich einer Altersvorsorge und entsprechenden Ansparungen. Sollten sich Bankberater und Versicherungsvertreter um eine Aufklärung ihrer Bestands- oder auch eventueller Neukunden bemühen, so könnten sie sowohl ihrem Unternehmen, als auch den Verbrauchern zu Abschlüssen verhelfen, die jeweils gern gesehen sein werden.

Noch ein Vierteljahr für Banken und Versicherungen – und Verbraucher

Noch bleiben drei Monate, um die fehlenden Informationen an den Mann zu bringen und den Bundesbürgern die Möglichkeit zu geben, sich für oder eben auch gegen einen Vertragsschluss noch vor der Gesetzesänderung zur privaten Altersvorsorge zu entscheiden.



Bild: State News von CedarBendDrive, CC-BY -  bearbeitet von Tarifo.