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Krankenversicherung für Studenten – gesetzlich oder privat

Kategorie: Finanzen

Krankenversicherung für Studenten – gesetzlich oder privatAm 01. Oktober diesen Jahres öffnen die Universitäten im gesamten Bundesgebiet wieder ihre Tore für etwa 400.000 neue Studentinnen und Studenten. Nicht dass während der vorlesungsfreien Zeit – den Semesterferien – die Unis geschlossen hätten, aber für viele junge Menschen beginnt zum WS 2010 mit der Aufnahme Ihres Studiums ein neuer Lebensabschnitt. Für viele andere geht hingegen der Uni-Alltag in eine weitere anstrengende Runde.

Studentische Krankenversicherung oder PKV – Entscheidungen müssen her

Wie auch im echten Leben, so müssen schon während des Studiums Entscheidungen getroffen werden. Doch schon vor dem eigentlichen Studienbeginn steht für alle Studenten ein Entschluss an, von dem viele Studierende gar nichts wissen und dann aus Zeitmangel uninformiert und wenig durchdacht in eine Situation hineinschliddern, die weitreichende Folgen hat. Zunächst einmal gilt: Ohne Krankenversicherung kein Studium. Ob nun PKV oder gesetzlich ist dabei erst einmal unbedeutend. Bei der Studentenversicherung hat der Aspirant die Wahl zwischen einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, die monatlich mit 75 Euro zu buche schlägt und der privaten Krankenversicherung, die ggf. etwas teurer sein kann, aber teils auch umfangreichere Leistungen für den Versicherten bietet (z.B. freie Arztwahl, Zahnersatz). Zudem bieten auch fast alle privaten Krankenversicherungen spezielle vergünstigte Studententarife an. Wer bei seinen Eltern innerhalb der Familienversicherung mitversichert ist, kann dies auch für die Zeit des Studiums bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch, dass kein eigenes Einkommen über 400 Euro (Minijob) monatlich vorliegt. Studienanfänger, die als Schüler bereits in der PKV der Eltern mit versichert waren, haben die Möglichkeit durch einen Befreiungsantrag von der gesetzlichen Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Dieser muss allerdings in den ersten 3 Monaten des Studiums – im Wintersemester also bis Jahresende – eingereicht werden und ist auch Pflicht für all diejenigen, die in eine PKV für das Studium wechseln möchten.

Vorher Versicherungen vergleichen – Es gibt kein Zurück

Einen Schnellschuss sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung nicht vornehmen, hat der Eintritt doch weitreichenden Folgen. Für was immer man sich auch als angehender bzw. frischer Student entscheidet – gesetzliche oder private Krankenversicherung – hat zur Folge, dass diese Entscheidung für die gesamte Studienzeit bindend ist. Der Studienanfänger sollte sich also gut informieren und Versicherungen vergleichen bevor er sein Urteil fällt.
Bildquelle: Lecture Hall von sholeh!!