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Fehlende Transparenz seitens bundesdeutscher Banken bemängelt

Kategorie: Finanzen

Eine aktuelle Befragung von 280 Bankkunden im gesamten Bundesgebiet wirft kein gutes Licht auf Banken und Sparkassen. Denn entgegen ihrer Pflicht, sollen sie unzulänglich über anfallende Provisionen aufklären.





Banken verweigern Offenlegung von Provisionen


Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erhebt nach der Auswertung der Ergebnisse schwere Vorwürfe gegen bundesdeutsche Finanzinstitute im Allgemeinen. Denn in einem Großteil der Fälle, haben die Banken und Sparkassen es unterlassen, bei bestimmten Verträgen anfallende Provisionen offenzulegen. Und das, obgleich sie seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2006 dazu verpflichtet sind, ihre Kunden auch über dieses Detail bei Käufen von Finanzprodukten umfassend aufzuklären. Doch einzig 2% hätten auf ihre Nachfrage zufriedenstellende Antworten erhalten. Mehr als die Hälfte der Kunden hingegen, die um eine Offenlegung baten, hätten abschlägige Schreiben vorgefunden. Als Rechtfertigung wurden Administrationskosten ebenso angegeben wie der schlichte Hinweis, dass auf der jeweiligen Webseite sämtliche gewünschte Informationen zu finden seien. In immerhin 25 % der Fälle ist strittig, ob es sich überhaupt um Geschäfte handelte, bei denen eine lückenlose Aufklärungspflicht besteht. Denn beim sogenannten Produktvertrieb müssen keine weiteren Informationen an die Kunden erteilt werden, da bei diesen Festpreisgeschäften Aktien auf eigene Rechnung gekauft würden. Einzig bei Kommissionsgeschäften fungieren die Banken gleichzeitig als Makler und wären somit provisionsberechtigt. Strittig ist, wer Recht hat – denn in den Augen der Verbraucherschützer bestehen Zweifel daran, ob hier diese Art von Verträgen geschlossen wurden.



Offenlegung von Provisionen weiterhin fraglich


Wer in diesem Fall Recht hat und welche Folgen die erhobenen Vorwürfe des Bundesverbandes der Verbraucherschützer nach sich ziehen werden, wird sich zeigen. Kunden haben weiterhin nur die Chance, um eine Offenlegung der Provisionen zu bitten und abzuwarten, in welcher Weise die betroffene Bank reagiert.



Bild: offen von glaubich, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.