‚Abstrakte Verweisung’ bei Berufsunfähigkeitsversicherungen unabdingbar
Kategorie: Finanzen
Es muss kein drastischer Unfall sein, der am weiteren Arbeitsleben in bislang gewohnter Weise hindert. Eine Allergie gegen Haarsprays als Friseurin, eine irreparable Handverletzung als Chirurg oder Pianist können bereits dazu führen, dass der gelernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Berufsunfähigkeitsversicherungen decken in der Regel den entstehenden finanziellen Verlust – doch die Vertragsbestandteile sollten vor Abschluss gründlich zur Kenntnis genommen werden.
Klauseln bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
Wer erwägt, sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuzulegen, sollte vor allem darauf achten, dass die so genannte ‚abstrakte Verweisung’ im Vertrag aufgeführt ist. Denn nur damit ist das Versicherungsunternehmen auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Versicherte grundsätzlich noch erwerbstätig sein könnte – allerdings nicht mehr in seinem spezifischen Umfeld arbeiten kann. Wie bei einer allgemeinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung, hieße dies ansonsten, dass der Versicherte so schwer geschädigt sein muss, dass er in keiner Form mehr zu arbeiten in der Lage ist. Doch auch andere Vertragsbestandteile sollten nicht fehlen. So ist empfehlenswert, neben jener möglichen Ausschlussklausel einen Zeitraum auch für zeitlich begrenzte Berufsunfähigkeit zu vereinbaren, innerhalb dessen bereits eine Kostendeckung eintritt. Schließlich sollte vertraglich festgehalten werden, wie sich die weitere Beitragszahlung im Falle des Antrags auf die Berufsunfähigkeitsrente gestaltet. Doch nicht nur die Versicherung muss sich verpflichten – auch der Versicherungsnehmer hat die Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt seiner Angaben vor allem hinsichtlich möglicher Vorerkrankungen zu garantieren. Denn bei Verschweigen einer solchen darf das Versicherungsunternehmen fallabhängig die Kostendeckung verweigern und sogar bislang gezahlte Beiträge einbehalten. All diese einzelnen Vertragsbestandteile lohnen den Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Vor allem, wer einen als risikoreich eingestuften Beruf ausübt, muss von vornherein mit einer höheren Beitragszahlung rechnen und sollte insofern die verschiedenen Policen genau unter die Lupe nehmen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Dread Disease?
Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann erwogen werden, sich mit Abschluss einer Dread Disease gegen Arbeitsunfähigkeit zu schützen - hier allerdings muss ein besonders schweres Krankheitsbild vorliegen, das an weiterer Erwerbsfähigkeit hindert und die Versicherung somit zur Zahlung verpflichtet. Ein individueller Versicherungsvergleich ist daher unbedingt anzuraten.