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Leistungsausschlüsse

Definition Leistungsausschlüsse

Unter dem Begriff Leistungsausschlüsse werden, vor allem in der privaten Krankenversicherung, alle Elemente und Maßnahmen einer medizinischen Heilbehandlungen zusammengefasst, die von vornherein nicht zu den Leistungspflichten des Versicherers gezählt werden. Die ausgeschlossenen Leistungen werden durch den Versicherungsvertrag kenntlich gemacht bzw. können in den allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingesehen werden. Ausgeschlossen werden kann, neben einzelnen Behandlungsmethoden aus Gründen der Kostenersparnis oder eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit, auch die Kostenerstattung für bestimmte Arznei- oder Hilfsmittel.

Ergänzende Regelungen

In Fällen besonders kostspieliger Behandlungen müssen nicht immer Leistungsausschlüsse vorliegen, dennoch kann sich die Versicherung weigern, die beantragte Erstattungssumme in voller Höhe zu gewähren. Auch hier legen die Bedingungen des Versicherers in schriftlicher Form fest, bis zu welcher Höhe man mit einer umfassenden Erstattung aller Kosten rechnen kann bzw. über welchen Betrag hinaus der Versicherte die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen muss.