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Leistungsanspruch

Leistungsanspruch

Der Begriff Leistungsanspruch bezeichnet im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung den Zustand, dass ein Versicherungsnehmer für bestimmte Behandlungen oder Medikamente finanziell auf einen bestehenden Versicherungsvertrag zur Kostenerstattung zurückgreifen kann. Ob im konkreten Fall ein Leistungsanspruch vorliegt, kann den Versicherungsbedingungen eines privaten Vertrages bzw. dem Leistungskatalog der Krankenkasse entnommen werden, bei welcher man als gesetzlich Versicherter Mitglied ist.

Unterschiedliche Leistungsansprüche in der PKV

Gerade im Sektor der Privaten Krankenversicherung kann je Gestaltung der einzelnen Tarife durch die verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein unterschiedlicher Leistungsanspruch vorliegen. Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Versicherungskonditionen kann bei einem Versicherer für die gleiche Leistung ein Anspruch bestehen, die jedoch von einem Konkurrenten des Marktes nicht gewährt wird. Allgemein lässt sich hierbei vor allem im Sektor der privaten Vollversicherungen individuell durch den Versicherten das gesamte Leistungsspektrum festlegen, was für den Versicherten unmittelbar Auswirkungen auf den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag hat.