Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer
Der Versicherungnehmer ist der Vertragspatner der Versicherung. Er verpflichtet sich, bestimmte Versicherungbeiträge zu bezahlen. Dafür ist der Versicherungsnehmer berechtigt, sämtliche im Vertrag vorgesehenen Gestaltungsrechte auszuüben. Das heißt: Er kann Kündigungen aussprechen oder Vertragsänderungen vornehmen. Außerdem verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, alle Vereinbarungen einzuhalten. Der Versicherungsnehmer hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag für eine dritte Person abzuschließen. Und es ist ihm möglich, den Versicherungsbeitrag von anderen Personen übernehmen zu lassen. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, andere Personen oder Gegenstände mitzuversichern. Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind, wird von einer Fremdversicherung gesprochen. Bei der Kfz-Versicherung hat auch ein geschädigter Dritter ein Anrecht auf Leistungen von dem Versicherungsunternehmen.
Bestimmung von Vertragsinhalten
Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber sind bei der Vereinbarung über den Vertragsinhalt weitgehend frei. Lediglich das Versicherungsvertragsgesetz kann hier gesetzliche Grenzen ziehen. Im Normalfall gibt jedoch der Versicherungsgeber die Vertragsinhalte vor.