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Vertragsinhalte/Vertragsmerkmale

Begriff der Vertragsinhalte/Vertragsmerkmale

Vertragsinhalte oder Vertragsmerkmale bestimmen die Leistungen, die eine Versicherung im Rahmen eines Versicherungsvertrages zu erbringen hat. Hierbei ist zu beachten, dass Vertragsmerkmale bzw. Vertragsinhalte nicht nur positiv belegt sind. Vertragsinhalt kann auch der explizite Ausschluss eines Ereignisses oder einer bestimmten Leistung sein. Auch Deckungssummen fallen unter die Vertragsmerkmale.

Bedeutung für den Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss einer Versicherung die genauen Vertragsmerkmale prüfen und denen von anderen Versicherungen gegenüberstellen. Insbesondere auf Formulierungen innerhalb der Vertragsmerkmale sollte geachtet werden. Falls in zwei Versicherungsverträgen unterschiedliche Begriffe verwendet werden, sollte die exakte Bedeutung des Wortes überprüft werden. Es kann oft schon durch die Verwendung eines bestimmten Wortes ein Leistungsmerkmal erweitert, oder eingeschränkt werden. Ein klassisches Beispiel ist die Versicherung von Leitungswasserschäden. Hierdurch werden nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser hervorgerufen werden. Handelt es sich um ein auslaufendes Aquarium, oder ein überlaufendes Regenfass, ist der Schaden z.B. nicht impliziert.