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Versicherungswechsel

Definition Versicherungswechsel

Unter dem Begriff Versicherungswechsel wird die Möglichkeit des Versicherten verstanden, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen und stattdessen einen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer anzunehmen. Gründe hierfür können beispielsweise die Unzufriedenheit mit dem Leistungsspektrum des alten Versicherers oder die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages sein.

Wann ein Versicherungswechsel möglich ist

Wer einen Versicherungswechsel anstrebt, muss hierbei vor allem die Wechselfristen beachten, die in jedem Versicherungsvertrag zu finden sind. Üblicherweise muss ein alter Vertrag bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, wobei aufgrund der geltenden Versicherungspflicht zumindest in der Privaten Krankenversicherung zwingend eine Nachfolgeversicherung angegeben werden muss. Sollte ein Versicherungswechsel aufgrund einer Beitragserhöhung der alten Versicherung erwünscht sein, wird jedem Versicherten hierfür ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Allgemein kann anstelle eines Versicherungswechsel auch vor der Kündigung des alten Vertrages in vielen Versicherungssparten ein neuer Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, jedoch ergeben derartige Doppelversicherungen nur in den wenigsten Fällen Sinn.