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Versicherungssteuer

Definition Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine Steuer, wie sie ausschließlich im Versicherungs- und Finanzwesen zum Einsatz kommt. In den durch den Versicherten zu entrichteten Beiträgen ist die Versicherungssteuer im Regelfall eingerichtet und muss somit nicht als zusätzliche, finanzielle Belastung entrichtet werden. Auch bei einem Angebot durch den Versicherer oder der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages ist die Versicherungssteuer bereits beinhaltet, wobei diese jedoch im Rahmen des zu zahlenden Beitrags gesondert kenntlich gemacht werden muss.

Die Höhe der jeweiligen Steuer

Da durch einen Versicherungsvertrag die potenzielle Gewähr einer Dienstleistung versichert wird, fällt hierfür in den meisten Fällen der gewöhnliche Umsatzsteuersatz als Versicherungssteuer an, konkret in Deutschland also 19 %. Unabhängig von der gleichbleibenden Höhe der Versicherungsbeiträge kann es somit durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer durch den Bund auch zu einer Veränderung der Versicherungssteuer kommen, was in diesem Fall jedoch nicht mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden ist.