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Verrechnungsscheck

Der Scheck

Stellt Person A an Person B einen Scheck aus, ist damit die unbedingte Anweisung verbunden, dass die Bank der Person A der Person B die im Scheck genannte Summe auszahlt. Die Person A ist dabei der Aussteller oder Anweiser des Schecks, Person B ist der Empfänger des Schecks und die Bank ist der Bezogene.
Es gibt verschiedene Arten von Schecks. Eine Art ist der Verrechnungsscheck.

Der Verrechnungsscheck

Ein Scheck, der den Vermerk “Nur zur Verrechnung” oder “Nur zur Gutschrift” enthält, kann nicht in bar an den Scheckempfänger ausgezahlt werden. Er ist nur in Form einer Kontogutschrift, also einer Verrechnung auf dem Epfängerkonto, einzulösen. Damit ist sichergestellt, dass kein Unberechtigter den Scheck abfängt und ihn sich auszahlen lässt. Der Verrechnungsscheck wird vor allem im Postversand häufig von Firmen genutzt.
Wird trotz des Vermerks “Nur zur Verrechnung” eine Barzahlung vorgenommen, so haftet der Bezogene für die beim Aussteller auftretenden Schäden.