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Vermögensschaden

Echter Vermögenssachden

Wird eine Person oder eine Personengruppe um einen geldwerten Vorteil gebracht, spricht man von einem Vermögensschaden. Sind hier keine Personen- oder Sachschäden vorhergegangen, handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden.
Typisch für reine Vermögensschäden sind Vermögensminderungen durch falsche Beratung, durch Betrugs- oder Eigentumsdelikte, geistigen Diebstahl und Urheberrechtsverletzungen. Auch das Nachmachen von Markenware (Plagiate) zählt zu den Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden können also ein entgangener Gewinn, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder auch Ersatzansprüche wegen finanzieller Verluste sein.

Unechte Vermögensschäden

Als unechten Vermögensschaden bezeichnet man Schäden, die an einer Person oder Sache entstehen. Es kann der Verdienstausfall aufgrund eines Totalschadens am Auto sein, aber auch der Personenschaden aufgrund eines Verkehrsunfalles. Bei einem Personenschaden sind neben dem Schmerzensgeld und dem Verdienstausfall auch alle angefallenen Kosten zu begleichne, die durch Genesung anfallen.
Ob Unternehmer oder Privatperson, jeder sollte sich über die Möglichkeiten der Haftpflichtversicherung informieren. Am falschen Ende gespart, kann ein Schadensfall schnell zum Bankrott führen.