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Verkehrsopferhilfe

Hilfsverein für Verkehrsopfer

Die Verkehrsopferhilfe, kurz VOH, ist eine, in der jetzigen Form seit 1963, bestehende Vereinigung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Sie zahlt Verkehrsopfern Entschädigungen, wenn der Unfallverursacher nicht auszumachen ist oder keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Für Geschädigte ist dies kostenlos. Sie müssen lediglich einen Antrag stellen, in dem der Sachverhalt und die geltend gemachten Schäden genannt werden.

Leistungen der Verkehrsopferhilfe

Verursacht ein unversichertes Fahrzeug einen Schaden oder wird ein Unfall vorsätzlich herbei geführt, zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert.
Allerdings geht es bei den Leistungen der VOH ausschließlich darum, existenzielle Härten zu vermeiden. So wird kein Ersatz geleistet, wenn Unfallopfer von anderer Seite, etwa der eigenen Kasko- oder Krankenversicherung, Entschädigung erhalten können.
Bei Unfällen mit Fahrerflucht gibt es Leistungseinschränkungen. Hierbei werden Sachschäden nur ersetzt, wenn sie über dem Selbstbehalt von 500 Euro liegen.
Fahrzeugschäden werden nur bei erheblichen Verletzungen von Personen im verunglückten Wagen ersetzt. Auch Schmerzensgeld gibt es nur bei einer besonders schweren Verletzung.