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Scheck

Funktion des Schecks

Unter einem Scheck versteht man ein Wertpapier, welches den Auftrag an die Bank des Ausstellers enthält, gegen Vorlage desselbigen einen bestimmten Betrag Bargeld zu einem festgelegten Zeitpunkt und einem festgelegten Ort an einen Dritten auszuzahlen. Eine bargeldlose Form des Schecks stellt ein Verrechnungsscheck dar, bei dem der jeweilige Betrag nicht in bar ausgezahlt, sondern dem durch den Scheck Begünstigten bargeldlos gutgeschrieben wird.

Form und Abgrenzung

Ein Scheck unterliegt der Formbindung, was bedeutet, dass eine bestimmte Form des Schecks zwingend vorgeschrieben ist, nicht jedoch der Formularbindung. Deshalb kann ein Kreditinstitut selbst erstellte Formulare für Schecks verwenden, solange diese der Formbindung entsprechen. Dem Scheck ähnlich ist der Wechsel. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die durch den Scheck repräsentierte Zahlungsanweisung nur bei der Bank erfolgen darf, bei der der Ausstellende Kunde ist. Ein Wechsel hingegen kann bei jeder Bank eingelöst werden. Insofern ist ein Scheck ein Mittel des Zahlungsverkehrs, wohingegen ein Wechsel als ein Mittel des Kreditverkehrs anzusehen ist.