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Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigungsrecht – Beenden des Vertrages aus wichtigem Grund

In allen Versicherungsverträgen befindet sich eine Klausel, die sich auf das Sonderkündigungsrecht bezieht. Dieses Recht kann der Verbraucher immer dann in Anspruch nehmen, wenn sich die Vertragsbedingungen oder der vereinbarte Preis ändern. Im Gegenzug kann auch die Versicherung den Vertrag kündigen, wenn sich die Voraussetzungen für den Vertrag geändert haben.

Preiserhöhungen und nicht erbrachte Leistungen

Die häufigsten Gründe, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, sind Beitragserhöhungen und nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen. Die Frist für das Beenden des Vertrages aufgrund des Sonderkündigungsrechts liegt in der Regel bei einem Monat ab Erhalt des entsprechenden Schreibens. Wer nicht reagiert, erklärt automatisch seine Zustimmung zur Preis- oder Vertragsänderung. Auch auf Seiten der Versicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wird zum Beispiel der Beitrag nicht oder nicht pünktlich gezahlt, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurücktreten.