Schiedsgutachten
Anwendung eines Schiedsgutachtens
Kommt es zwischen zwei Vertragspartnern zu einem umstrittenen Sachverhalt, kann ein Schiedsgutachten erstellt werden. Dieses übernimmt ein unparteiischer, unabhängiger und sachverständiger Dritter. Gegenstand eines Schiedsgutachtens kann alles sein, was nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und objektiv beurteilbar ist. Ziel muss es immer sein, Verträge bzw. deren Inhalte zu prüfen und Inhalt, Auslegung von Paragrafen sowie Anpassungen verbindlich klären zu lassen.
Grund und Verträge
Vermieden werden soll der Gang zum Gericht. Dieses ist aber im Verlauf der Verhandlungen unter bestimmten Voraussetzungen einschaltbar, kann jedoch die Feststellungen im Schiedsgutachten nicht mehr aufheben, insofern keine grob fahrlässige Entscheidung zum Tragen kommt. Die Einholung eines Gutachtens dient zunächst der Feststellung von Umständen, regelt aber keine Verpflichtungen und Rechte der Vertragspartner. Es kann vorab im Vertrag für eventuelle Meinungsverschiedenheiten festgehalten werden, auch ist es möglich, ein Schiedsgutachten erst im Streitfall zu vereinbaren. Außerdem sollte geregelt sein, wie die Kostenverteilung unter den beiden Vertragspartnern aussieht.