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Stichentscheid

Was ist ein Stichentscheid?

Der Stichentscheid ist neben dem Schiedsgutachten die einzige Möglichkeit für den Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalls abzulehnen. Der Versicherer zieht dieses Verfahren in Betracht, wenn der Kostenaufwand in einem deutlichen Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht, oder wenn der Schaden mutwillig produziert wurde. Außerdem wird oft ein Stichentscheid in Betracht gezogen, wenn der entsprechende Rechtsstreit nur geringe Erfolgsaussichten besitzt. Entscheidet sich der Rechtsschutzversicherer für dieses Verfahren, hat er es dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angaben von Gründen schriftlich mitzuteilen.

Ablauf und Folgen des Stichentscheids

Für die Durchführung des Verfahrens ist der beauftragte Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zuständig. Dieser befasst sich in der schriftlichen Stellungnahme ausschließlich mit der Begründetheit/Unbegründetheit des Stichentscheids. Sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer ist die anschließende Entscheidung des Gutachters bindend. Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Versicherer innerhalb von sechs Monaten eine Deckungsklage einzureichen. Für die Kosten des Stichentscheid Verfahrens muss der Rechtsschutzversicherer aufkommen.