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Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Beim sogenannten “Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten” handelt es sich um einen Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Finanz- und Verwaltungsgerichten. Dabei geht es um die Klärung von Problemen mit Steuerabrechnungen aus dem privaten Lebensbereich und aus der Berufswelt.

Leistungsinhalt der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Der Versicherungsschutz greift in Deutschland erst ab Klageerhebung, wenn ein Rechtsanwalt um Rechtsbeihilfe gebeten wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Arten von Steuerschwierigkeiten mit dem Finanzamt. Dazu zählen zum einen Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Lohnsteuer, Schenkungssteuer und zum anderen Erbschaftssteuer.
Oft ist der Steuer-Rechtsschutz Teil der normalen Rechtsschutzversicherung, die bei vielen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann.
Ich diesem Fall haftet die Versicherung jedoch nicht nur für Verfahren, die gegen den Versicherten geführt werden, sondern auch bei Verfahren gegen das Finanzamt, sodass beide Verfahrensarten abgedeckt sind. Außerdem decken die meisten Versicherungen auch die außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ab, so dass es gar nicht zu einem Verfahren kommen muss, um die Rechtslage zu prüfen.