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Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt – Begriffsklärung

Ein Rechtsanwalt, also sogenannter “juristischer Beistand”, hat zunächst die Aufgabe, seinem Mandanten zu dessen Recht zu verhelfen. Sollte es sich um einen Rechtsstreit handeln, bei dem der Mandant angeklagt ist, wird der Rechtsanwalt im Normalfall “Verteidiger” genannt. Ist die Anklage auf eine Strafsache zurückzuführen, spricht man vom “Strafverteidiger”.

Aufgaben eines Rechtsanwalts

In aller erster Linie, besteht die Aufgabe eines Rechtanwalts darin, seine Mandanten in juristischen Angelegenheiten zu beraten. Hierbei informiert er über die Sachlage, mögliche Erfolgschancen und ebenso mögliche Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Vor einigen Zivilgerichten ist es Pflicht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In einem Rechtsstreit darf ein Rechtsanwalt die eine Seite nicht mehr vertreten, wenn er zuvor die andere Seite beraten oder gar vertreten hat. Grundsätzlich besteht für einen Rechtsanwalt (und seine Mitarbeiter) die Pflicht, über Angelegenheiten des Mandanten zu schweigen. Gegenüber Polizei und Gericht haben der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter ein Aussageverweigerungsrecht.