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Schadenrückkauf

Der Schadenrückkauf

Bei kleineren Schäden ist es häufig sinnvoll, diese nicht von der Versicherung bezahlen zu lassen, sondern die Kosten dafür selbst zu übernehmen. Selbst Bagatellschäden, die von der Versicherung reguliert werden, führen zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und somit zu einer Erhöhung der Beiträge. Diese Rückstufung ist unabhängig von der Höhe des Schadens. Mit dem Schadenrückkauf steht dem Versicherten nun die Möglichkeit offen, seine Beiträge in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse zu halten, indem die entstandenen Kosten des Schadens selbst getragen werden, statt sie von der Versicherung regulieren zu lassen.

Ablauf

Bei sehr vielen Bagatellschäden einigen sich die beteiligten Personen bereits direkt vor Ort über eine Entschädigung. Mitunter lässt sich jedoch der entstandene Schaden nicht sofort abschätzen, sodass der Geschädigte vorerst den Schaden über die Versicherung regeln lässt. Bei Schadenkosten unter € 500,- ist die Versicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu informieren und ihm die Möglichkeit zum Schadenrückkauf zu bieten.