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Schadenfreiheitsklasse “Führerscheinregel”

Höhere Schadenfreiheitsklassen helfen Kosten sparen

Die Haftpflichtversicherungs- und Vollkaskobeiträge eines Fahrzeugbesitzers werden unter anderem auch vor dem Hintergrund der sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) berechnet. Je mehr unfallfreie Jahre zurückgelegt bzw. je weniger ersatzpflichtige Schäden verursacht werden, desto höher wird die Schadenfreiheitsklasse eingeordnet und entsprechende Schadenfreiheitsrabatte eingeräumt. Eine möglichst hohe Einstufung der Schadenfreiheitsklasse führt für den Versicherungsnehmer zu einer geringeren Belastung bei den Haftpflicht- und Vollkaskobeiträgen.

Besondere Regelung für Schadenfreiheitsklasse Führerscheinregel

Im Zusammenhang mit den Schadenfreiheitsklassen werden unterschiedliche Rabattformen angeboten oder auch zusammengeführt. So gibt es beispielsweise eine besondere Regelung für die Schadenfreiheitsklasse Führerscheinregel. Diese SF-Klasse ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, die seit mehr als drei Jahren über einen EU-Führerschein verfügen, in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet werden können. Nutznießer, die unter die Schadenfreiheitsklasse Führerscheinregel fallen, werden statt in die SF-Klasse 0 in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Diese Bessereinstufung hilft dem Versicherungsnehmer, seine Versicherungskosten zu senken.