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Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung

Schadenfreiheitsklasse

Grundsätzlich gewähren alle Versicherungen unterschiedliche Rabatte, die sich aber immer an der Schadenfreiheitsklasse orientieren. Diese ergibt sich aus der unfallfreien Fahrpraxis, die der Autofahrer im Laufe der Jahre erworben hat. So zahlt ein Fahranfänger mangels Fahrpraxis und des erhöhten Unfallrisikos den höchsten Beitrag von 230 Prozent. Ein erfahrener, umsichtiger Autofahrer, der 25 Jahre unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs war spart viel Geld bei einem erworbenen Satz von 35 Prozent. Nach einem Unfall kann es nach Überprüfung der Sachlage zu einer Hochstufung in die nächsthöhere SF-Klasse kommen.

Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung

Aus unterschiedlichen Gründen kann es passieren, dass ein Versicherungsvertrag unterbrochen wird. Dauert diese Unterbrechung weniger als sieben Jahre, kann der Vertrag mit Einstufung in die bereits vereinbarte SF-Klasse fortgesetzt werden. Die Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung von mehr als sieben Jahren ist meist die eines Fahranfängers. Die Zeiträume einer Vertragsunterbrechung variieren bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften.