Versicherungsbeginn – Versicherungsende
Versicherungsbeginn
Ein Versicherungsvertrag fängt an dem im Vertrag vereinbarten Datum an, allerdings nur unter drei Voraussetzungen: Die Erstprämie muss dem Versicherer gezahlt worden sein, während dieser den Versicherungsantrag des Kunden angenommen und dem Versicherten den Versicherungsschein ausgehändigt haben muss. Dem Versicherten wird aber unabhängig davon die vorläufige Deckung, die eine eigenständige juristische Vereinbarung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes darstellt, zugebilligt. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt am Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Für die Zulassung benötigt der Versicherungsnehmer eine elektronische Versicherungsbestätigung.
Versicherungsende
Auch das Versicherungsende wird im Versicherungsvertrag fixiert und meist automatisch um eine festgelegte Dauer verlängert – es sei dann, der Versicherungsvertrag ist fristgerecht gekündigt worden. Im Allgemeinen fällt das Versicherungsende auf das Jahresende. Wegen der einmonatigen Kündigungsfrist ist daher der 30.11. eines jedes Jahres der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Andererseits bieten immer mehr Versicherungen unterjährige Verträge an, bei denen die Versicherung ab Abschlussdatum genau ein Jahr gilt. Auch diese Verträge werden automatisch verlängert, wenn keine Kündigung eingereicht wird.