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Versicherungsschein

Wesen und Inhalt des Versicherungsscheins

Der Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt, ist die Urkunde über einen geschlossenen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Der Versicherer ist zu deren Ausstellung gesetzlich verpflichtet. Er ist ein vom Versicherer unterzeichnetes Beweisdokument und gilt als Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschein enthält Angaben zu Versicherungsbeginn und -dauer, Versicherungssumme und -beitrag, sämtliche vertragliche Vereinbarungen, Informationen zum versicherten Risiko sowie die persönlichen Daten der am Vertrag beteiligten Personen.

Legitimationswirkung

Die Ansprüche aus dem Vertrag bestehen unabhängig vom Versicherungsschein, können aber nur gegen Vorlage desselben geltend gemacht werden (qualifiziertes Legitimationspapier). Dabei verhält es sich ähnlich wie beim gesetzlichen Sparbuch. Die Versicherung hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Leistungen an jeden Inhaber des Versicherungsscheines mit befreiender Wirkung zu leisten.
Sollen die Rechte aus dem Vertrag auf einen anderen Gläubiger übertragen werden, ist deshalb eine zusätzliche Abtretungserklärung erforderlich. Die alleinige Übergabe des Versicherungsscheines reicht dafür nicht aus.