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Vorläufige Deckung

Sofortiger Versicherungsschutz

Eine vorläufige Deckung oder Deckungszusage wird in der Kfz-Versicherung benutzt. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbstststständiger Vertrag, durch den der Versicherungsschutz sofort beginnt. Der Vertrag hat nichts mit dem Hauptvertrag zu tun und enthält auch nicht dieselben Vereinbarungen. Er wird vor Annahme und Abschluss des Hauptvertrages gewährt, da der Versicherungsnehmer nicht zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet ist. Mit dem Vertrag kann der Versicherungsnehmer sein Auto bei der Zulassungsstelle anmelden und sicherstellen, dass eine vorläufige Deckung vorhanden ist. Der Beitrag muss in der Regel erst mit dem ersten fälligen Beitrag des Hauptvertrages bezahlt werden. Für eine Kaskoversicherung (Vollversicherung) des Autos muss bei der Versicherung ein gesonderter Antrag für eine vorläufige Deckung beantragt werden.

Ablehnung durch den Versicherer

Möchte der zu Versichernde den Hauptvertrag nicht abschließen, wird in der Regel die vorläufige Deckung durch den Kurztarif abgerechnet. Der Versicherungsschutz ist danach beendet.