Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Versicherungspflicht

Was bedeutet Versicherungspflicht?

Bei der Versicherungspflicht handelt es sich um einen grundsätzlichen Versicherungszwang im Rahmen der Sozialversicherung, der im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben ist. Dieser Verpflichtung unterliegende Versicherungen wie Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung – kommen also per Gesetz, unabhängig von einer persönlichen Anmeldung, zustande. Die Versicherungspflicht wurde eingeführt, damit jeder dazu beiträgt, sein eigenes persönliches Risiko finanziell abzusichern. Sie soll sicherstellen, dass Menschen nicht bewusst auf eine Absicherung verzichten in der Hoffnung, dass die Allgemeinheit für die Kosten im Schadensfall aufkommt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Erst seit 2009 gilt eine Krankenversicherungsplicht für jedermann. Vorher gab es durchaus Menschen, die im Krankheitsfall nicht wussten, wie sie die Behandlungskosten bezahlen sollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes. In den meisten Fällen erfolgt dieser über eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Aber auch eine Familienversicherung in der GKV oder der Abschluss einer privaten Krankenversicherung sind möglich.