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Versicherungspflichtige Personen

Versicherungspflichtige Personen

Die Versicherungspflicht bezeichnet im Sinne der deutschen Sozialversicherung den grundsätzlich vorliegenden Versicherungszwang und das Zustandekommen dieser Versicherung, wie sie im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert ist. Ein klassisches Beispiel für die Versicherungspflicht ist die gesetzliche Krankenversicherung, der jeder Bundesbürger seit 2007 verpflichtend angehören muss, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen für den Wechsel in die Private Krankenversicherung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist zumindest für alle Erwerbstätigen in Deutschland eine Pflichtversicherung, in die jeder Angestellte, Arbeiter sowie Selbstständige bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen, einzahlen müssen.

Versicherungen ohne Versicherungspflicht

Bei nahezu allen anderen Sparten der Versicherungswirtschaft ist explizit kein Kreis für Versicherungspflichtige Personen vorgegeben, d.h. der Abschluss solcher Versicherungen ist freiwillig und kann individuell gewählt werden. Versicherungspflichtige Personen lassen sich hier höchstens in der Privaten Krankenversicherung finden, da auch Selbstständige bzw. Freiberufler, die sonst freiwillig bei einer Krankenkasse versichert werden, mittlerweile von der Versicherungspflicht betroffen sind und so zumindest einen Basistarif bei einem Versicherungskonzern abschließen müssen.