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Versorgungsempfänger

Definition des Versorgungsempfängers

Versorgungsempfänger sind solche Personen, die als ehemalige Beamte, Soldaten, Richter oder Geistliche nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sondern stattdessen eine staatliche Pension, ein Ruhegehalt oder eine sonstige staatliche Versorgung beziehen.

Versicherung und Versorgungsempfänger

Der Status des Versorgungsempfängers hat zunächst die Folge, dass der Betreffende Anspruch auf erhöhte Beihilfeleistungen haben kann, so dass die zusätzlich abgeschlossene private Krankenversicherung dann weniger zahlen muss. Gehen Versorgungsempfänger einer Beschäftigung nach, so sind sie als geringfügig Beschäftigte generell versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss nur die Pauschalbeträge abführen. Wenn diese Verdienstgrenze überschritten wird, sind sie generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. In der Rentenversicherung sind sie versicherungspflichtig, wenn die Versorgung vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt wird, sie also etwa wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausgeschieden sind. Bei der Arbeitslosenversicherung liegt die Regelaltersgrenze für die Versicherungsfreiheit bei 67 Jahren. Auch wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst versicherungsfrei ist, müssen die Arbeitgeber ihre Anteile weiter an die Kranken- und Rentenversicherungen abführen.