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Versicherungsvertragsgesetz VVG

Definition Versicherungsvertragsgesetz VVG

Unter dem Begriff Versicherungsvertragsgesetz VVG wird eine gesetzliche Grundlage verstanden, die ihre Gültigkeit für alle Versicherungssparten in Deutschland besitzt. Das Gesetz ist für alle Versicherungsunternehmen bindend und beschreibt detailliert alle rechtlichen Rahmenbedingungen, an die sich der Versicherer ebenso wie der Versicherte zu halten hat. Das VVG ist somit übergeordnet und wird durch die rechtlichen Rahmenbedingungen der detaillierten Verträge einer bestimmten Versicherungssparte ergänzt.

Bestandteile des VVG

Grundlegende Bestandteile des VVG sind die Festlegung des Rahmenwerkes für die vom Versicherten zu entrichtenden Prämien, Rechte und Pflichten der Versicherungsagenten sowie die rechtlich korrekte Verhaltensweise in Fällen wie der vorzeitigen Kündigung oder eines Zahlungsverzuges. Ebenso legt das Versicherungsvertragsgesetz VVG einige Pflichten für den Versicherten fest, beispielsweise die Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung, sowie dessen Rechte im Falle einer Beitragserhöhung. Einzelne Kapitel des VVG behandeln abschließend spezielle Rechtsgrundlagen für einzelne Versicherungsformen.