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Kündigung

Definition Kündigung

Eine Kündigung bezeichnet die einseitige Beendigung eines so genannten Dauerschuldverhältnisses, d. h. eines Vertrages, der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Der Freiheit, einen Vertrag aufzulösen, stehen formale Voraussetzungen entgegen, um das Prinzip des “pacta sund servanda” (“einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten”) aufrechtzuerhalten, z. B. mit Kündigungsfristen.

Arten von Kündigungen

Bei der außerordentlichen Kündigung (auch fristlosen Kündigung) wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos beendet, etwa bei Verletzung einer Vertragspflicht. Eine ordentliche Kündigung (auch fristgerechte Kündigung) sieht die Kündigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist vor. Bei der Änderungskündigung werden einzelne Vertragsvereinbarungen verändert, bevor das Vertragsverhältnis weiter fortgesetzt wird. In Abgrenzung zur Kündigung spricht man von Anfechtung, wenn der Vertrag rückwirkend bis zum Vertragsschluss angefochten wird, etwa weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine arglistige Täuschung vorlag. Um einer Kündigung von vornherein entgegenzuwirken, kann man auf befristete Verträge oder bedingte Verträge zurückgreifen.