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Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Verträge und Fristen

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer drückt den Wunsch aus, den Versicherungsvertrag zu beenden. Zu unterscheiden ist bei den Vertragslaufzeiten und dem dementsprechenden Kündigungszeitpunkt zwischen folgenden Verträgen: Solchen mit unbestimmter Laufzeit (Kündigung zum Ende des 1. Jahres), Verträgen mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren (Kündigung erst zum Ablauf der festen Laufzeit) und Verträgen mit festen Laufzeiten von mehr als fünf Jahren (Kündigung zum Ende des fünften oder dem jeweils vereinbarten Jahr). Die Kündigungsfrist ist in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) aufgeführt und beträgt mindestens 1 Monat und maximal 3 Monate für beide Seiten vor Ablauf eines oder mehrerer Versicherungsjahre.

Sonderkündigungsrecht

Kommt es zu einem Versicherungsfall wird in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Auch bei Beitragserhöhungen und beim Erwerb einer Sache, bei dem die Versicherung des Verkäufers dem Erwerber übereignet wird, ist eine solche Kündigung durch den Versicherungsnehmer möglich.