Kündigung/Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Kündigung/Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse steht jedem Arbeitnehmer frei. Er kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen das Versicherungsunternehmen wechseln.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Dies bedeutet z.B. eine Kündigung im April zum 30.06., wenn der Versicherungswechsel zum 01.07. stattfinden soll. Bei Einhaltung dieser Frist ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich. Die Wahl der neuen Krankenkasse bindet das Mitglied 18 Monate an seine Entscheidung,
ein Wahltarif hingegen drei Jahre. Während dieser Zeit ist eine Kündigung, auch durch Sonderkündigung, ausgeschlossen.
Wie kündige ich richtig?
Um eventuelle Repressalien durch Versäumnisse zu vermeiden, ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben anzuraten. Die wichtigsten Elemente der schriftlichen Kündigung, sind Name und Adresse des Versicherten, sowie die korrekte Firmierung und Adresse der Versicherung. Die Mitglieds- oder Krankenversicherungsnummer darf ebenso wenig fehlen, wie der fristgemäße Kündigungstermin. Eine Bitte um Bestätigung der Kündigung ist ratsam. Die eigene Unterschrift darf auf keinen Fall fehlen.