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Kündigung durch den Versicherer

Kündigung durch den Versicherer

Bei einer rechtskräftig abgeschlossenen Versicherung hat der Versicherer unter bestimmten Umständen das Recht zu kündigen. Bei dieser Kündigung durch den Versicherer muss dieser eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten, soweit diese vertraglich festgelegt wurde. Das Kündigungsrecht und auch die Kündigungsfrist sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers aufgeführt. Daneben gilt das Versicherungsrecht.
Eine Kündigung durch den Versicherer kann z.B. bei fehlender oder verspäteter Bezahlung der Versicherungsprämie erfolgen oder wenn der Versicherungsnehmer unwahre Angaben macht oder seine Kooperation bei der Abwicklung eines Schadenfalls verweigert.
Auch nach einem eingetretenen Schadensfall z.B. bei einer Haftpflichtversicherung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen. Der Versicherer muss allerdings den bekannten Schaden noch abwickeln.

Rechte des Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer muss nicht jede Kündigung durch den Versicherer hinnehmen.
In Fällen, die sich nicht eindeutig aus den AGB’s bzw. dem Versicherungsrecht ergeben, kann man widersprechen und sich auch rechtlich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Daneben helfen auch die Verbraucherschutzverbände.