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Klagefrist

Klagefrist bei Rechtsschutzversicherungen

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bei der der sogenannte Versicherungsfall eingetreten ist, ist normalerweise auf der sicheren Seite. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Was ist jedoch, wenn der Versicherer die Leistung verweigert oder der Versicherte die Entscheidung des Anwalts nicht nachvollziehen kann? In diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer eine Klagefrist. Diese Klagefrist läuft in der Regel sechs Monate. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten schriftlich mitgeteilt hat, dass sie die Leistung verweigert. Nun muss der Versicherte innerhalb dieser sechs Monate seine Klage auf Versicherungsschutz gerichtlich geltend machen.

Klagefrist bei Kündigungsschutzklage

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt viele Streitfälle im privaten und geschäftlichen Bereich. Auch als Arbeitnehmer sollte man rechtsschutzversichert sein, sollte es einmal zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers kommen. Der beauftragte Anwalt muss als erstes eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Hier ist darauf zu achten, dass die Drei-Wochen-Frist eingehalten wird, innerhalb der die Klage beim Arbeitsgericht eingehen muss.