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Krankengeld

Krankengeld allgemein

Von Krankengeld spricht man bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Geldleistung der Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht sechs Wochen nach Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, da bis zu diesem Zeitpunkt der Arbeitgeber das Entgelt fort zahlen muss. Bei erst seit kurzer Zeit Beschäftigten (4 Wochen) beginnt der Anspruch sofort, da der Arbeitgeber noch nicht weiter zahlen muss. Die Höhe definiert sich durch 70 % des letzten Bruttogehaltes sowie 90 % des letzten Nettogehaltes. Monatliche Einmalzahlungen sowie Überstunden werden positiv berücksichtigt.

Voraussetzungen für das Beziehen von Krankengeld

Krankengeld erhält derjenige, der durch eine Krankheit arbeitsunfähig wird und mit Anspruch auf eine solche Leistung versichert ist. Dies trifft auf Arbeitnehmer zu, die gesetzlich versichert sind. Arbeitslose erhalten, falls sie Arbeitslosengeld erhalten, eine an diese Leistung angepasste Vergütung. Selbstständige können nur durch eine freiwillig zusätzlich abgeschlossene Versicherung von diesem Vorzug profitieren.