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Kampfhund

Definition des Begriffs

Im ursprünglichen Sinn wurde die Bezeichnung Kampfhund auf Hunde angewandt, die speziell zu Tierkämpfen gezüchtet und ausgebildet wurden. Seit einigen Jahren werden damit vor allem bestimmte Rassen wie Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier oder Bullterrier bezeichnet. Import und Zucht sind bundesweit verboten. Die Möglichkeit zur Haltung wird von jedem Bundesland anders geregelt.

Besondere Versicherungssituation

Bereits für die Besitzer von Haushunden ist der Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung ratsam. Werden Menschen durch ihr Tier verletzt, können für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld hohe Kosten entstehen, die von einer Privathaftpflicht nicht gedeckt sind.
Bei einem Kampfhund benötigt dessen Halter eine noch speziellere Police, die sogenannte Kampfhundeversicherung. Sie kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die durch den Hund entstehen und unterstützt den Halter bei möglichen Rechtsstreitigkeiten und mehr. Die Police wird jedoch nur von wenigen Versicherungsunternehmen angeboten und ihre Prämien sind deutlich höher als bei einer normalem Hunde-Haftpflicht.