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Krankenfahrstühle

Krankenfahrstühle sind Rollstühle

Die Bezeichnung Krankenfahrstuhl ist ein Synonym für den Rollstuhl, nur im Sprachgebrauch der Krankenversicherung wird vom Krankenfahrstuhl gesprochen. Er ist ein Fahrzeug für gehbehinderte Personen. Er wird von Menschen mit einer dauerhaften körperlichen Behinderung ebenso genutzt wie von vorübergehend erkrankten Personen, die nur zu schwach zum Gehen sind. Der Rollstuhl ermöglicht den Betroffenen Mobilität.

Schnelle Krankenfahrstühle gelten als Fahrzeuge

Krankenfahrstühle, die unter 6km/h fahren, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wird die Geschwindigkeit von 6 km/h überschritten, benötigt der Rollstuhl eine Betriebserlaubnis. Der Hersteller oder Händler sorgt für eine einmalige TÜV-Abnahme und die allgemeine Betriebserlaubnis. Diese muss der Rollstuhlfahrer dann immer bei sich führen. Diese Krankenfahrstühle und besonders solche, die über 15 km/h Geschwindigkeit erreichen können, gelten als Fahrzeuge und müssen in einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden. Eine Zulassung und eine 2-jährige TÜV-Abnahme wie bei einem PKW sind jedoch nicht erforderlich.