Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen)
Verwendung von Kurzkennzeichen
Als Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen) gelten Kfz-Kennzeichen, die nach Ablauf von fünf Tagen automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Eine andere Bezeichnung dafür ist 5-Tages-Kennzeichen. Das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Kennzeichens vermerkt. Kurzkennzeichen können für Probefahrten, Überführungen und zur Vorführung beim TÜV genutzt werden. Innerhalb der EU gibt es eine Anerkennungspflicht für deutsche Kurzkennzeichen, sodass auch Fahrten ins europäische Ausland sowie in die Schweiz, nach Mazedonien, Weißrussland, Bosnien und in den Iran möglich sind. Es ist nicht zulässig, das Kennzeichen für mehr als ein Fahrzeug zu verwenden. Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen benötigen weder AU und HU noch eine Abgasplakette. Für die Beantragung eines Kurzkennzeichens benötigt man die Versicherungs-Deckungskarte, einen Ausweis und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung.
Versicherungsbeitrag für Kurzkennzeichen
Stammt die Deckungskarte von der gleichen Versicherungsgesellschaft, bei der das Fahrzeug nach Ablauf der 5-Tages-Frist versichert wird, entfällt der Versicherungsbeitrag für das Kurzkennzeichen bzw. er wird mit dem anfallenden Beitrag verrechnet. Andernfalls fallen Kosten von 70 bis 100 Euro an.