Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip – Defintion

Der Begriff Kostenerstattungsprinzip stammt aus dem Bereich der Krankenversicherungen. Dieses Prinizp bedeutet, dass der Patient privat versichert und somit Selbstzahler ist.

Der Ablauf des Kostenerstattungsprinzips

Die Behandlung eines Selbstzahlers erfolgt gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte, der so genannten GOÄ, bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte, der GOZ. Im Anschluss an die Behandlug erhält der Patient eine Rechnung über seine in Anspruch genommenen Leistungen, die er direkt beim Arzt zu begleichen hat. Anschließend stellt er einen Antrag zur Erstattung des erstattungsfähigen Anteils an seine private Krankenkasse. Die Krankenkasse ersetzt nur denjenigen Betrag, der bezahlt worden wäre, wenn die Kassengebührenordnung zur Berechnung herangezogen worden wäre. Für Ärzte gilt hier der einheitliche Bewertungsmaßstab EBM, für Zahnärzte der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen BEMA. Abgezogen wird je nach Krankenkasse noch eine Pauschale zwischen 5 und 10 Prozent für den Verwaltungsaufwand sowie für die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.